FAQ

Betriebe, Unternehmen und Verbände jeder Branche streben mit einer soliden Basis unternehmerischen Erfolg an. Ein Meilenstein hierzu stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere zum Arbeits-, Brand- und Datenschutz dar. In der Praxis hat sich z.B. zum betrieblichen Datenschutz  ein umfangreiches und teils unübersichtliches Formular- und Dokumentenwesen entwickelt. Die so geregelten Pflichten müssen im Arbeitsalltag „gelebt“, also von allen Mitarbeitenden sicher und zuverlässig umgesetzt werden. Eine fehlende Umsetzungstiefe führt aufgrund des risikobasierten Ansatzes des Gesetzgebers zu einem kritischen Sicherheitsniveau, mit der Folge, dass die Auditreife für  Zertifizierungen oder aufsichtsbehördliche Prüfungen nicht erreicht wird und vermeidbare Folgekosten entstehen

Damit innerbetrieblich die geregelten Prozesse und Abläufe trotz Verknüpfung mit dem betrieblichen Arbeits-, Brand- und Datenschutz weiterhin reibungslos und vernetzt funktionieren und der Geschäftszweck nicht nur qualitativ, sondern auch wirtschaftlich erreicht wird, hat sich eine systematische Umsetzung der Pflichten in der Praxis etabliert. Basierend auf der übergeordneten Richtlinie und unter Einbeziehung der vorhandenen Konzepte und Dokumente wird mit dem Betriebshandbuch in Kombination mit dem Checkheft die in den Betriebsablauf Integrierte Umsetzung der gesetzlichen Pflichten unter Eigenkontrolle möglich.

Das inical-Betriebshandbuch© lehnt sich in der Struktur an gängige Managementsysteme an. Wird innerbetrieblich bisher kein Leitsystem genutzt, kann die Aufgabe systematisch in Gestalt gängiger Systeme erfüllt werden und bietet bei aufsichtsbehördlichen Prüfungen oder Verfahren ein bewährtes Format. Wird innerbetrieblich für bestimmte Arbeitsprozesse bereits ein Leitsystem genutzt, ermöglichen die Referenzhinweise im Betriebshandbuch eine kompatible Übertragung von Inhalten und bietet für die bisher nicht zertifizierten Betriebsteile eine dem Leitsystem entsprechende Aufgabenstruktur  und damit die Möglichkeit, die Ausweitung betrieblicher Zertifizierungen vorzubereiten.  Das Betriebshandbuch stellt keine Dokumentensammlung dar.. Basierend auf der übergeordneten Richtlinie und unter Einbeziehung der Inhalte der vorhandenen Konzepte und Dokumente werden im Betriebshandbuch Zuständigkeiten, Prozesse und Aufgaben so beschrieben, dass Mitarbeitende durch z.B. selbstlenkende Dokumente zur systematischen Arbeitsweise und vorgegebenen Aufgabenerfüllung angeleitet werden.

Gesetzliche Aufgaben müssen innerbetrieblich nicht nur umgesetzt werden, sondern zur Pflichterfüllung sieht der Gesetzgeber auch die Nachweisbarkeit der konformen Umsetzung vor. Diese  Kontrolle gibt innerbetrieblich die Möglichkeit, Effizienz, Nachhaltigkeit und Entwicklungspotential stetig zu beobachten und kostenintensive Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen. Kundenseitig kann ein Nachweis zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z.B. im Datenschutz, Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung  sein. Bei der (Re-)Zertifizierung von Managementsystemen sind Compliance-Nachweise erforderlich.  Ein innerbetrieblicher Prüfprozess wird, wie andere Prozesse auch, systematisch geplant, umgesetzt und stetig aktualisiert. Der Prozess zur Kontrolle der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben unterfällt in zwei Prüfverfahren: Im ersten Prüfverfahren werden die aktuellen Betriebsvorgänge (IST-Zustand) analysiert und mit den im  Betriebshandbuch geregelten Aufgaben (SOLL-Zustand1) abgeglichen. Das Ergebnis stellt die Abweichungen zu den internen Vorgaben dar und kann den internen  Weiterentwicklungsprozess (KVP) unterstützen. Im zweiten Prüfverfahren werden die Analyse-Ergebnisse (IST-Zustand) mit einer auf den gesetzlichen Umsetzungspflichten (SOLL-Zustans2) basierenden  Bewertungsskala verglichen. Erreicht das Prüfergebnis den gesetzlich geforderte Umsetzungsstand, kann der erforderliche Rechenschaftsnachweis generiert werden.